Der Verein trägt den Namen
Glubbfans „OASE“ Rauenzell.
Der Verein hat seinen Sitz in Rauenzell.
Treffpunkt und Vereinslokal ist die „Oase“ in Rauenzell.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Zweck des Fanclubs ist:
Anhänger des 1.FC Nürnberg zu sammeln, die Unterstützung des 1.FC Nürnberg
sowie die positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit.
Ideelle und aktive Unterstützung beim Spielbetrieb, Turnieren, Busreisen usw.
Darüber hinaus soll die Geselligkeit der Mitglieder durch weitere
Veranstaltungen des Vereins gestärkt werden.
Alle Vereinsämter sind Ehrenämter.
Die Mitgliedschaft können alle natürlichen Personen erwerben, welche die
Satzung des Fanclubs anerkennen und für seine Ziele eintreten.
Sie ist schriftlich (bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter) bei
einem Vorstandschaftsmitglied zu beantragen. Vordrucke sind beim Kassier
anzufordern oder stehen auf der Homepage als
DOWNLOAD zur Verfügung.
Der Vorstand beschließt über die Aufnahme des Mitglieds.
Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung des Mitgliedsbeitrags wirksam.
Ehrenmitglieder werden durch den einstimmigen Beschluss der Vorstandschaft
ernannt.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt ist schriftlich bis spätestens 30.11. eines jeden Jahres
gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt ist nur zum Ende des Jahres
möglich.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, falls
das Mitglied,
1.
in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt.
2.
bei Rückstand von Beitragszahlungen von mehr als drei Monaten trotz
Mahnung
3.
bei schweren Verstößen gegen die Vereinssatzung
Über die Beschwerde des Betroffenen entscheidet die nächste
Mitgliederversammlung.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied alle in
seiner Verwahrung befindlichen, dem Verein gehörenden Gegenstände, Urkunden oder
Schriftstücke unverzüglich an den Verein zurückzugeben.
Entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge werden jährlich im voraus von der
Vorstandschaft festgelegt.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Clubs.
Beiträge sind als Bringschulden für das jeweilige Kalenderjahr im voraus zu
entrichten.
Die Beitragspflicht bei Neueintritt beginnt zum 01.01. des aktuellen Jahres.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus:
Die Vorstandschaft im Sinne § 26 BGB sind der 1. und der 2.
Vorstand. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis
zum Verein wird der 2. Vorstand jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden
tätig. Bei Ausgaben die 3000,- € überschreiten oder bei Angelegenheiten von
besonderer Bedeutung für den Club ist die Zustimmung der Vorstandschaft
erforderlich.
Die Vorstandschaft leitet den Fanclub entsprechend dieser Satzung. Der
Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen der Vorstandschaft und führt den
Vorsitz in der Mitgliederversammlung. Der Vorstand tritt zusammen wenn es die
Clubinteressen erfordern, oder 3 Vorstandsmitglieder es beantragen. Die
Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder
anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei
Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist die Vorstandschaft berechtigt
kommissarisch ein neues Mitglied bis zur nächsten Wahl zu berufen.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer
von zwei Jahren gewählt und bleiben im Amt, bis Neuwahlen stattgefunden haben.
Die Vorstandschaft fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Oberstes Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche
Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im I. Quartal statt. Sie ist
vom 1. Vorstand mindestens 14 Tage vorher durch öffentliche Bekanntmachung im
Vereinslokal einzuberufen.
Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung
mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten:
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb
einer Frist von 3 Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es
die Vorstandschaft beschließt oder ¼ der stimmberechtigten Mitglieder es
schriftlich beim 1. Vorsitzenden beantragen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 15.
Lebensjahr an. Gewählt werden können Mitglieder vom 18. Lebensjahr an.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Änderungen der Satzung können nur mit 2/3 Mehrheit der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Geheime Abstimmungen finden bei Wahlen nur dann statt, wenn mehr als ein
Wahlvorschlag vorhanden ist. Im übrigen erfolgen geheime Abstimmungen nur, wenn
mindestens 1/10 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder es beantragen.
Der Erwerb von Eintrittskarten (über den Fanclub), soll nur den eigenen
Bedarf (bzw. Familie, Freunde) abdecken. Die gezielte Bestellung der Tickets zum
Zwecke der Weiterveräußerung (Schwarzmarkt) ist nicht erlaubt.
Die Auflösung des Fanclubs ist nur auf einer, zu diesem Zweck, einberufenen
Versammlung möglich. Es bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienenen
Mitglieder. Die Abstimmung hierzu erfolgt in geheimer Wahl.
Im Falle einer Vereinsauflösung fällt das Vereinsvermögen an einen
gemeinnützigen Zweck oder wird auf einer gemeinschaftlichen
Abschlussveranstaltung ausgegeben. Die Entscheidung darüber beschließt die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Diese Satzung wurde am 11.05.2002 beschlossen.